AGB

Ich erkläre: 

  • über mindestens einen eigenen, komplett eingerichteten und betriebsbereiten Arbeitsplatz zu verfügen;
  • dass die eingereichten Dokumente und gemachten Angaben vollständig und wahrheitsgetreu sind und die Minimalanforderungen an die apparative Ausstattung erfüllt sind;
  • Kenntnis zu haben davon, dass die Tarifkommission Zahntechnik in Zweifelsfällen eine Bestätigung der Angaben durch die zuständige Revisionsstelle oder Treuhandfirma verlangen kann;
  • Kenntnis zu haben vom Inhalt des Tarifvertrages Zahntechnik UVG/MVG/IVG vom 03.05.2017 und sämtlichen dazugehörenden Anhängen und Beilagen;
  • dem Tarifvertrag Zahntechnik UVG/MVG/IVG vom 03.05.2017 als Einzelkontrahent beizutreten und damit den Tarifvertrag sowie sämtliche dazugehörenden Anhänge und Beilagen vorbehaltlos anzuerkennen;
  • die Prüfungs- und Beitrittsgebühr von CHF 1'000.- (im ersten Jahr) und den jährlichen Kostenbeitrag von CHF 400.- (ab 2. Jahr) allenfalls zuzüglich MwSt zu leisten;
  • der ZMT (Zentralstelle für Medizinaltarife UVG) bzw. den zuständigen Kommissionen und ihren Sekretariaten die für die Durchführung des Vertrages notwendigen Auskünfte zu erteilen;
  • die Verfahren, Zuständigkeiten und Kompetenzen der TK (Tarifkommission Zahntechnik) vorbehaltlos anzuerkennen, insbesondere als vertragliche Schlichtungsinstanz, als Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der QK sowie als Entscheidinstanz für Zulassung zum und Ausschluss vom Tarifvertrag;
  • die Verfahren, Zuständigkeiten und Kompetenzen der QK (Qualitätskommission Zahntechnik) bezüglich Kontrollen der Deklaration der Fertigung gemäss branchenüblichem, detaillierten Lieferschein vorbehaltlos anzuerkennen und insbesondere die notwendigen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen;
  • Sonderanfertigungen herzustellen, welche den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere den Vorschriften der MepV, entsprechen (Konformitätserklärung);
  • die Verpflichtung zur Deklaration der Fertigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages vom 03.05.2017 und seines Anhangs 1 zu kennen und einzuhalten;
  • in der Schweiz ein Labor mit einer der Beilage 2 zum Anhang 3 des Tarifvertrages genügenden Infrastruktur zu führen.